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Hinzurechnungsbetrag gem § 102 Abs 3 EStG unionsrechtskonform?

SteuerrechtJudikaturMag. Johann Fischerlehner, UFS Linz; Meliha Hasanovic, Studienass. WU Wien; Mag. Norbert Schrottmeyer, StB, WP; Mag. Karoline Spies, Forschungsass. WU Wien; Mag. Beate Stocker, StB (Bearbeitung)ecolex 2010/372ecolex 2010, 991 - 992 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt die Gemeinschaftsrechtskonformität des einkommenssteuerrechtlichen Hinzurechnungsbetrags in den Mittelpunkt. Fraglich war, ob dessen Anwendung auf den Fall eines im Veranlagungsjahr seinen Hauptwohnsitz in Italien habenden und in Österreich beschränkt Steuerpflichtigen zulässig ist. Wie ist insofern die bescheidmäßige Festsetzung für die Folgejahre zu sehen?

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