§ 3 Abs 1 Z 3a ALSAG
Vorliegender Beitrag stellt im Rahmen einer Judikaturbesprechung die Verfassungskonformität des § 3 Abs 1 Z 3a ALSAG als zu bejahen fest. Auf dem Weg zu diesem Erkenntnis hatte sich das erkennende Gericht vor allem differenzierend mit den Begriffen des "Einbringens" und "Verbrennens" zu befassen.