§ 158k Abs 2 VersVG
Ertl behandelt im Rahmen seines Beitrags Massenschäden iZm provisionsgetriebener Beratung betreffend Lebensversicherungen in Hinblick auf die Massenschadensklausel einer Rechtsschutzversicherung.
§ 158k Abs 2 VersVG
Ertl behandelt im Rahmen seines Beitrags Massenschäden iZm provisionsgetriebener Beratung betreffend Lebensversicherungen in Hinblick auf die Massenschadensklausel einer Rechtsschutzversicherung.