Zusammenfassung: Im Beitrag von Thomas Haghofer wird die ZahlungsdiensteRL im Lichte zivilrechtlicher Vorgaben betrachtet. Vor allem das dritte Hauptstück mit den §§ 26 ff ZaDiG, das das Auftragsrecht wesentlichen Änderungen zuführt, wird anhand der Verbesserungen zugunsten der Verbraucher im Zusammenhang mit §§ 29, 30 ZaDiG ausgeführt.
Rechtsgrundlagen: § 29 ZaDiG; § 30 ZaDiG; § 35 ZaDiG