§ 244 UGB; § 268 UGB; § 272 UGB; Art 1 § 18 PSG; Art 1 § 20 PSG; Art 1 § 30 PSG
Im Stiftungsrecht ist die analoge Heranziehung des § 270 Abs 2 UGB nicht tunlich. Weiters wird vermerkt, unter welchen Voraussetzungen der Kreis der Stiftungsprüfer auf Wirtschaftsprüfer reduziert wird.