Zusammenfassung: Spitzl geht in seinem Beitrag der Frage nach, inwieweit den Lehrberechtigten die Pflicht treffen kann, einem Lehrling die Verlängerung der Lehrvertrags bzw. den Abschluß eines Ergänzungslehrvertrags anzubieten, wenn beim Lehrling nicht auf die Lehrzeit anrechenbare Zeiten vorliegen. Er zeigt neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen auch die Folgen der gesetzlichen Weiterverwendungspflicht auf.