§ 1295 ABGB; § 502 ZPO
Der OGH befaßte sich mit dem Umfang und der Qualität von Beratungs- und Aufklärungspflichten von Banken im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten. Insbesondere ging er der Frage nach, ob die Beurteilung derartiger Tätigkeiten überhaupt revisibel sind und welche Folgen dies hätte.