Zusammenfassung: Der UFS beschäftigte sich mit der subsidiären Haftung des Geschäftsführers für die Uneinbringlichkeit von Abgabenschulden und ging dabei der Frage nach, inwiefern eine interne Aufgabenverteilung hierfür eine Rolle spielen kann.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 BAO