Zusammenfassung: Der UFS behandelt diesfalls die strittige Frage des Bestehens eines subjektiven Rechts, durch eine Veranlagung, mit der eine gesetzlich nicht zulässige Firmenwertabschreibung zu korrigieren war, Anlassfall beim VfGH zu werden. Mit einer Anmerkung von Marco Laudacher.
Rechtsgrundlagen: Art 83 B-VG; Art 6 Abs 1 MRK; Art I 1. ZP MRK