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Die Verbesserung von Zwangsversteigerungsanträgen

ExekutionsrechtAufsatzDr. Franz Mohr, BMJecolex 2009, 471 - 473 Heft 6 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Franz Mohr nimmt Bezug auf den durch die GB-Nov 2008 eingefügten § 82a GBG, mit welchem die Möglichkeit zur Verbesserung von Zwangsversteigerungsanträgen eingeführt wurde. Dargestellt werden verbesserungsfähige Mängel ebenso wie der Verbesserungsauftrag. Abschließend wird auf die Frage der verspäteten Verbesserung eingegangen.

Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 3 EO; § 82a GBG

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