§ 1 Abs 1 UrhG; § 3 Abs 1 UrhG
In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob ein Schokoladeschuh in Konfektionsgröße, den man sowohl tragen als auch essen kann, ein urheberrechtliches Werk darstellt. Mit Anmerkungen von Michael Horak, RA.