Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag nimmt Bezug auf Bestimmungen in Kollektivverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen, welche die Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Erreichen des Regelpensionsalters vorsehen: Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres, Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Daran anknüpfend untersuchen die Autoren die Frage der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.