§ 13 Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 69 Abs 1 AVG
In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH der Frage zu stellen, ob bei nachträglicher Strafmilderung das Gerwerbeentziehungsverfahren wiederaufzunehmen ist.
VwGH 2007/04/0199
§ 13 Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 69 Abs 1 AVG
In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH der Frage zu stellen, ob bei nachträglicher Strafmilderung das Gerwerbeentziehungsverfahren wiederaufzunehmen ist.
VwGH 2007/04/0199