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GmbH kann bei Klage gem § 42 Abs 1 GmbHG einer Gesellschafter-Gf nicht durch weiteren kollektivvertretungsbefugten Gf gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten werden

RechtsprechungGesellschaftsrechtUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2009/116ecolex 2009, 328 - 329 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 18 Abs 3 GmbHG; § 35 GmbHG; § 49 UGB; § 20 ZPO; § 477 ZPO

Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich im Kern mit der Frage der Vertretungsbefugnis einer GmbH bei Klage gem § 42 Abs 1 GmbHG.

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