§ 41 EStG
Diesfalls hat sich der VwGH mit dem Fall zu befassen, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag zwar dem Grunde nach zusteht, jedoch in unrichtiger Höhe berücksichtigt wurde, daher eine Pflichtveranlagung vorzunehmen ist.
VwGH 2006/15/0320
§ 41 EStG
Diesfalls hat sich der VwGH mit dem Fall zu befassen, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag zwar dem Grunde nach zusteht, jedoch in unrichtiger Höhe berücksichtigt wurde, daher eine Pflichtveranlagung vorzunehmen ist.
VwGH 2006/15/0320