§ 56c UrhG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob die Wiedergabe von Filmkunstwerken zum Zwecke des Unterrichts in einzelnen Schulklassen eine öffentliche Wiedergabe im Unterricht darstellt und somit eine Vergütungspflicht nach § 56c UrhG auslöst.