§ 894 ABGB; § 896 ABGB; §§ 389 ff StPO; § 8 Abs 1 GEG
In der gegenständlichen Entscheidung hat sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob mehrere Verurteilte solidarisch haften, wenn sich der Kostenbestimmungsbeschluss nur an einen der Verurteilten richtet. Mit Anmerkungen von Mag. Petra Rindler (am Verfahren beteiligt).