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Botox für den Hausgebrauch

RechtsprechungMarkenrechtHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht ecolex - Leitung)ecolex 2009/88ecolex 2009, 245 - 246 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 2 UWG; Art 7 Abs 1 GMV; Art 9 Abs 1 GMV

In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit dem Ruf der Marke "Botox" sowie deren Schutz iZm einem anderem Produkt namens "Botoina 1000" zu befassen. Mit Anmerkungen von Dr. Michael Horak, RA bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH.

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