§ 29 Abs 1 WRG 1959; § 29 Abs 4 WRG 1959; § 121 WRG 1959
Die vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Durchführung eines wasserrechtlichen Überprüfungsverfahrens nach Erlöschen des Wasserrechts gem § 121 WRG 1959 sowie in diesem Zusammenhang mit den dazugehörigen Ausnahmeregelungen.