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Keine Bindung, wenn "Nebenintervenient" im Schiedsverfahren nicht beitritt

RechtsprechungZivilrechtGeorg Wilhelm - Harald Friedl (bearb.)ecolex 2009/39ecolex 2009, 133 - 135 Heft 2 v. 1.2.2009

§ 1313a ABGB; § 607 ZPO; Art 6 EMRK

In der vorliegenden Entscheidung des OGH geht es u.a. um die Frage der Haftung des Werkunternehmers für einen Dritten ge, § 1313a ABGB. Weiters wird die Frage der Bindungswirkung von Schiedssprüchen behandelt.

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