§ 22 GmbHG; § 35 GmbHG
Die vorliegende Entscheidung befasst sich im Wesentlichen mit der verspäteten Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH.
OGH 6 Ob 191/08v
§ 22 GmbHG; § 35 GmbHG
Die vorliegende Entscheidung befasst sich im Wesentlichen mit der verspäteten Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH.
OGH 6 Ob 191/08v