§ 838a ABGB
Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig fest, dass Streitigkeiten über Verwaltungskosten für ein im Miteigentum stehendes Objekt im Außerstreitverfahren zu behandeln sind
OGH 14.7.2009, 4 Ob 56/09b
§ 838a ABGB
Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig fest, dass Streitigkeiten über Verwaltungskosten für ein im Miteigentum stehendes Objekt im Außerstreitverfahren zu behandeln sind
OGH 14.7.2009, 4 Ob 56/09b