§ 25c KSchG; § 25d KSchG
Vorliegende Entscheidung hatte sich mit Fragen der Interzession im Zusammenhang mit dem Eigeninteresse eines einer Kreditschuld beitretenden Verbrauchers auseinanderzusetzen. Dabei wurde zwischen Mitschuld und materieller Fremdschuld differenzierend und auf Fragen der Beweislast eingegangen.