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Höchstgrenze der Zwangsstrafe bei Nichteinreichen des Jahresabschlusses

RechtsprechungGesellschaftsrechtUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2009/415ecolex 2009, 1065 Heft 12 v. 1.12.2009

§ 277 UGB; § 283 UGB

Der OGH hatte zu thematisieren, ob sich die Zwangsstrafe iSd § 283 UGB auch bei mehrfachem Zuwiderhandeln an der Obergrenze von 3.600.- zu orientieren hat.

OGH 17.12.2008, 6 Ob 269/08i

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