Art 13 ProdukthaftungsRL 85/347
Mair geht in seinem Beitrag auf die Judikatur des EuGH im Hinblick auf eine etwaige Vollharmonisierung des Schadensbegriffs in der ProdukthaftungsRL ein. Dieser bekräftigte zwar die Harmonisierungstendenzen, die Ausdehnung der Ersatzpflicht über den Schadensbegriff in Art 9 wurde aber dennoch als vereinbar mit der Richtlinie angesehen.