§ 7 Abs 1 UWG; § 18 UWG; § 1330 Abs 2 ABGB
Der OGH befasste sich mit dem Umfang der Haftung eines Unternehmens gemäß § 18 UWG im Hinblick auf Äußerungen, die ein Mitarbeiter getätigt hat. Mit einer Anmerkung von Michael Horak.
OGH 9.6.2009, 4 Ob 47/09d