Zusammenfassung: Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Frage ein, ob nach Auszahlung von rückständigem Entgelt für vergangene Jahre im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses eine dabei entstehende höhere Lohnsteuer vom Arbeitgeber zu vertreten ist. Weiters prüfte er, ob der Arbeitgeber dafür haften muss, wenn die dabei anfallende Lohnsteuer deutlich höher sein ist als diejenige, die bei laufendem Entgelt zu entrichten gewesen wäre.