Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die vom EP und dem Rat am 17.6.2008 beschlossene VO über das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht. Geltungsbereich sind vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Die VO gilt für vertragliche Schuldverhältnisse, die ab dem 17.12.2009 abgeschlossen werden.
Rechtsgrundlagen: VO 593/2008