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Einstweilige Bestellung eines Ersatz Gf für einen mittels eV abberufenen Gf durch eV nicht zulässig

RechtsprechungGesellschaftsrechtecolex 2008/310ecolex 2008, 834 Heft 9 v. 15.9.2008

§ 16 GmbHG; § 381 EO; § 528 Abs 1 ZPO

Wird zur Sicherung des Abberufungsanspruchs nach § 16 GmbHG eine eV erlassen, so kann dies nur nach Maßgabe des § 381 Z2 EO erfolgen. Das Vorliegen der Voraussetzungen nach dieser Bestimmung muss insbesondere bei Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsmacht nach einem sehr strengen Maßstab beurteilt werden.

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