Zusammenfassung: Der Autor untersucht in seinem Beitrag die Zulässigkeit der Verweigerung des rechtlichen Gehörs des vielleicht Kartellanten im Ermittlungsverfahren der BWB, wenn diese einen Antrag an das Kartellgericht auf Geldbuße beabsichtigt. Ist diese Regelung mit § 13 Abs 1 WettbG vereinbar?
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1 WettbG