vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsprechung - Festsetzung einer Zwangsstrafe gem § 111 BAO

SteuerrechtJudikaturBerarb. v. Thomas Horvath, Univ. Ass., Universität Wien; Elisabeth Titz, Univ. Ass, Universotät Wien; Katahrina Kubik, Univ. Ass., Universität Wienecolex 2008/253ecolex 2008, 674 - 675 Heft 7 v. 15.7.2008

Zusammenfassung: Der Senat setzte sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinander, ob die Festsetzung der Zwangsstrafe aufgrund einer nicht erfolgten Betriebsanmeldung, rechtmäßig erfolgte oder nicht. Der Bw hatte seinen Betrieb jedoch längst angemeldet, vor Eintragung ins Firmenbuch jedoch den Namen der Firma geändert.

Rechtsgrundlagen: § 111 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!