§ 577 ZPO; § 595 ZPO; SchiedsRÄG
Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob die schriftliche Bestellung eines Schiedsrichters die Voraussetzungen für eine in der verfahrensgesetzlich vorgesehenen Form zustande gekommenen Schiedsgerichtsvereinbarung zu ersetzen vermag, oder nicht.