§ 1366 ABGB; § 354 UGB
Das Gericht setzte sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinander, ob der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch des Interzedenten gegenüber der kreditgewährenden Bank nur gegen Aufwandersatz durchgeführt werden kann.
§ 1366 ABGB; § 354 UGB
Das Gericht setzte sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinander, ob der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch des Interzedenten gegenüber der kreditgewährenden Bank nur gegen Aufwandersatz durchgeführt werden kann.