Art 17 CMR; Art 29 CMR; § 429 UGB; § 184 ZPO
Für den Fall, dass der Anspruchsteller den Frachtführer für den eingetretenen Schadenunbeschränkt haftbar machen möchte, muss er nach Art 29 CMR diesem ein qualifiziertes Verschulden nachweisen. Trifft den Frachtführer seinerseits eine besondere Darlegungspflicht?