§ 1062 ABGB; § 1425 ABGB; § 2 Abs 1 AußStrG
In dieser Entscheidung beschäftigte sich das Gericht mit der Frage, ob § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG 2005 die Regelung des AußStrG 1854, die besagt, dass auch der Veräußerer im Grundbuchsverfahren betreffend die Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers antragslegitimiert ist, ändert.