§ 96 Abs 4 PG
Der Autor bespricht in seinem Beitrag mit Blick auf die AntidiskriminierungsRL ein Erkenntnis des VwGH, in welchem jener den Beamten einen Rechtsanspruch auf Neubemessung ihrer Ruhebezüge ab 3.12.2003 zusprach, die durch § 96 Abs 4 PG wegen ihres Alters gegenüber jüngeren Beamten bei der Festsetzung der Bezugshöhe diskriminiert wurden.