Zusammenfassung: In Zukunft sollen Bauauftraggeber bei einem vorsätzlichen Umgehungsgeschäft nicht nur für die SV-Beitragsschulden des unmittelbaren Auftragnehmers haften, sondern auch für all jene der mittelbaren Auftragnehmer in der Kette. Ziel und Zweck der Erweiterung ist die Absicherung der Haftung und dadurch die, der Sozialabgaben. Der Autor beleuchtet Vor und Nachteile der geplanten gesetzlichen Regelung.
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