§ 519 Abs 1 ZPO
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Rekurs gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem über Berufung das Verfahren als nichtig aufgehoben und die Klagebeantwortung als verspätet zurückgewiesen wird, in analoger Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig ist.