Art 39 Abs 2 UN-K; Art 45 UN-K
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Zweijahresfrist des Art 39 Abs 2 UN-K auch für verborgene Mängel gilt. Was sind die Konsequenzen? Besteht bei unterlassener Rüge noch ein Schadenersatzanspruch?
Art 39 Abs 2 UN-K; Art 45 UN-K
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Zweijahresfrist des Art 39 Abs 2 UN-K auch für verborgene Mängel gilt. Was sind die Konsequenzen? Besteht bei unterlassener Rüge noch ein Schadenersatzanspruch?