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Rechtsprechung - Art 39 Abs 2 UN-K: Zweijahresfrist gilt auch für verborgene Mängel

Schuldrechtecolex 2008/156ecolex 2008, 432 Heft 5 v. 1.5.2008

Art 39 Abs 2 UN-K; Art 45 UN-K

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Zweijahresfrist des Art 39 Abs 2 UN-K auch für verborgene Mängel gilt. Was sind die Konsequenzen? Besteht bei unterlassener Rüge noch ein Schadenersatzanspruch?

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