Zusammenfassung: Der Autor informiert über die wichtigsten Änderungen in der Unterlassungsexekution. Er geht ua auf die Begründungspflicht für Beschlüsse, die Mutwillensstrafe und die Gelegenheit zu einer Äußerung zu den Strafzumessungsgründen ein.
Rechtsgrundlagen: § 355 EO; § 358 EO; § 363 EO