Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob der Abschluss einer D& O-Versicherung für den Stiftungsvorstand samt Übernahme der Versicherungsprämien einer gerichtlichen Genehmigung bedarf. Zunächst wird Zweck und Inhalt der D& O-Versicherung beschrieben und sodann mögliche Rechtsgrundlagen einer Übernahme der Prämien durch die Stiftung geprüft. Wie qualifiziert der OGH die Übernahme der Prämien? Welche Auffassung wird in Deutschland vertreten?