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EuGH zur Auskunftspflicht von Internetserviceprovidern

UrheberrechtFelix Daumecolex 2008, 200 Heft 2 v. 1.2.2008

Der Autor informiert über eine kürzlich ergangene Entscheidung des EuGH zur Auskunftspflicht von Internetserviceprovidern. Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, ob Internetserviceprovider verpflichtet sind, Name und Adresse von bestimmten Internetnutzern bekannt zu geben.

EuGH 29.1.2008, Rs C-275/06

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