Zusammenfassung: Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem Umstand, dass durch die UWG-Novelle 2007 die subjektiven Tatbestandselemente in den Fällen des § 1 UWG ihre Beachtlichkeit verlieren könnten. Er prüft die Auswirkungen auf den Fall des Rechtsbruches. Worauf könnte, wenn nicht mehr auf die subjektiven Tatbestandselemente, in Zukunft abgestellt werden?
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG