Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag § 150 Abs 3 und 4 KO, der eine Sicherstellung bestrittener Konkursforderungen im Zwangsausgleich regelt. Er zeigt in der Praxis auftretende Auslegungsfragen auf und versucht deren Beantwortung.
Rechtsgrundlagen: § 150 KO