§ 72 ArbVG
Der OGH hatte zu beurteilen, ob ein Arbeitgeber dem Betriebsrat seines Unternehmens eine Schreibkraft im Ausmaß einer Vollbeschäftigung sowie die nötigen Arbeitsmittel unentgeltlich zur Verfügung stellen muss. Unter welchen Voraussetzungen besteht eine Pflicht dazu?