Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine nachträgliche Heilung einer verdeckten Sachgründung möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 4 GmbHG; § 11 GmbHG; § 25 Abs 3 GmbHG; § 63 Abs 5 GmbHG
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Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine nachträgliche Heilung einer verdeckten Sachgründung möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 4 GmbHG; § 11 GmbHG; § 25 Abs 3 GmbHG; § 63 Abs 5 GmbHG
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