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Zum Verbesserungsauftrag gemäß § 82a GBG

GrundbuchsrechtAufsatzDr. Stephan Verweijen, Notarsubstitutecolex 2008, 1113 - 1115 Heft 12 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Der Autor stellt die neue Regelung des § 82a GBG dar. Was besagt sie? Welche Unterschiede zur alten Rechtslage gibt es? Er geht auf das Formgebrechen ein, diskutiert Frist und Rechtsmittel und bringt Kritik an der Gesetzesänderung ein.

Rechtsgrundlagen: § 82a GBG

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