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Die Berufung gegen eine Mutwillensstrafe als Verfolgung eines legitimen Rechtsschutzziels

RechtsprechungSteuerrechtecolex 2008/391ecolex 2008, 1055 - 1056 Heft 11 v. 1.11.2008

§ 112a BAO

Der VwGH hatte zu entscheiden, ob die Berufung gegen eine Mutwillensstrafe selbst als mutwillige Inanspruchnahme der Behörde iSv § 112a BAO zu qualifizieren war.

VwGH 4.6.2008, 2004/13/0058

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