§ 1295 ABGB; § 1319 ABGB; § 333 ASVG; § 13 BundesimmobilienG; § 5 BIG-G 1992
Der OGH prüfte den Fall einer Reinigungskraft, die bei der Bundespolizeidirektion arbeitete und im vereisten Innenhof eines Gebäudes der Bundesimmobiliengesellschaft stürzte. Die vereiste Fläche entstand aufgrund einer undichten Dachrinne des Gebäudes der BIG.