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Rechtsprechung Zivil- und Unternehmensrecht- Ende der Ablaufhemmung, wenn Gläubiger die Vergleichsverhandlung " einschlafen" lässt

Zivilrechtecolex 2007/289ecolex 2007, 680 - 682 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 1295 ABGB; § 1489 ABGB; § 1497 ABGB

Sofern nach Treu und Glauben eine weitere Handlung des Gläubigers erwartet werden durfte, bewirkt die monatelange Untätigkeit des Gläubigers die Beendigung der durch Vergleichsverhandlungen in Gang gesetzten Ablaufhemmung.

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